Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Stand 2023)
Numero1-Pension und Cafe
Holger Fraustein
38889 Stadt Oberharz am Brocken
OT Höhlenort Rübeland
Blankenburger Straße 27
E-Mail:
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Pensionszimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Beherbergung (Beherbungsvertrag), sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Beherbungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsvertrag kommt grundsätzlich nur mit dem entsprechenden rechtzeitigen Geldeingang des Kunden auf dem Konto der Pension auf der Grundlage der automatischen Reservierungsbestätigung oder Rechnung der Pension zustande. Ausnahme: Bei zu kurzfristigen Buchungen -also nur ein bis zwei Tage vor dem Anreisetermin- gilt auch die verbindliche, nachweisbare Buchung des Kunden auf der Homepage der Pension oder eines anderen Internet-Drittanbieters als ein rechtsverbindlicher Beherbergungsvertrag!
Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbungsvertrag, auch wenn der Pension keine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegen sollte. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollten die vom Kunden gebuchten Zimmer, Ferienwohnungen (FW), Ferienhäuser aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, so kann der Kunde auch auf ein gleich- oder auch höherwertiges Zimmer der Pension umgebucht werden. Die Mehrkosten bei einer Umbuchung auf ein höherwertiges Zimmer trägt dann allein die Pension. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem auch nachweislich zustimmt. Bei einer eventuellen Erhöhung der Mehrwertsteuer behält sich die Pension eine Anpassung der angebotenen Preise vor. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen zumindest eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können, wenn denn gewünscht, im Vertrag individuell schriftlich vereinbart werden, betragen in der Regel aber für eine verbindliche Buchung 100 % des Mietpreises. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder diese mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zu Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Unverbindliche Vor-Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch die Pension vorgenommen werden, unterliegen beidseitig folgenden Rücktrittsfristen:
Gäste/Pension: 35 Tage
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um.
Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
Im Falle von Nicht-Anreisen (No-show) werden 100 % des vereinbarten Reisepreises in Rechnung gestellt.
Weiterhin gelten folgende Stornierungsbedingungen bei einer festen und verbindlichen Buchung:
Ab Bestelltag (Kalendertag vor der Leistungserbringung, Anspruch der Pension des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises).
bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
unter 60 Tagen vor Anreise 80 % …
unter 30 Tagen vor Anreise 100 % …
Oben genannte Stornierungsbedingungen gelten für alle verbindlichen Buchungen!
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäusern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der Pension auch pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt der Pension
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist zurückzutreten schriftlich wahrgenommen wird, oder wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern, FW, und Ferienhäuser vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet, obwohl dieser sein Rücktritsrecht nicht fristgerecht schriftlich wahrgenommen hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (Die Pension ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, nach dem Verstreichen der vereinbarten Vorauszahlungfrist, dem Gast eine Nachfrist zu setzen.) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,gebucht werden;
b) die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
c) ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser. Gebuchte Zimmer, FW, und Ferienhäuser stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Die Einweisung und Schlüsselübergabe für das gebuchte Zimmer ist von 16.00 bis 19.00 Uhr möglich. Eine spätere Zimmereinweisung und Schlüsselübergabe -nach 19.00 Uhr- erfolgt nur in telefonischer und/oder schriftlicher Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der Pension! Eine verspätete Anreise des Kunden -insbesondere ohne eine rechtzeitige Information der Pension über die zu erwartende verspätete Anreise des Kunden- berechtigt die Pension zum Rücktritt vom Vertrag mit den daraus resultierenden rechtlichen Folgen. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Zimmer, Ferienwohnungen (FW) und Ferienhäuser bis 12.00 Uhr 30 % , bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung der Pension
Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des jeweiligen Listenpreises, höchstens € 3.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 750,-. Wertgegenstände und Bargeld können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,- im zentralen Safe/Tresor der Pension aufbewahrt werden. Die Pension empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige erstattet (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz, Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.
Weckaufträge werden von der Pension mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind aber ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt natürlich auch die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
VIII. übergebene Schlüssel / Schließanlage
Die von der Pension an die Gäste übergebenen Schlüssel gehören zu einer Schließanlage für die gesamte Pension.
Bei Verlust der Schlüssel haftet der Gast gegenüber der Pension in vollem Umfang, da selbst bei Verlust nur eines Schlüssels, dann ein Austausch mehrerer Schließzylinder unumgänglich ist, um die Sicherheit aller Kunden der Pension auch weiterhin zu gewährleisten. Bei der größtenteils vorhandenen elektronischen Schließanlage (Schlüsselkarten und andere elektronische Schließmittel, Keys) gilt diese Haftung des Gastes ebenso.
IX. Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme oder den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.